Kirchgemeinden

Für die Bewirtschaftung und Verwaltung der kirchlichen Infrastruktur sind die Kirchgemeinden zuständig. Die dafür notwendigen Gelder stammen vor allem aus Kirchensteuern.

Die Kirchgemeinden sind vollständig demokratisch verfasst und gemäss der Verfassung der Landeskirche des Kantons Luzern organisiert. Zu den Katholischen Kirchgemeinden Buttisholz, Grosswangen und Ettiswil gehören alle Katholikinnen und Katholiken, die in Buttisholz, Grosswangen, Ettiswil und Alberswil wohnen, unabhängig von Alter und Nationalität. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinden ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung haben.

 

Kirchgemeinde Buttisholz    Kirchgemeinde Grosswangen

 

Kirchgemeinde Ettiswil     Regionaler Kirchenrat